Balderschwang, Komfort-Gästezimmer im Oberallgäu

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Gästehaus Säntisblick

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt (egal ob mündlich, schriftlich, per Fax, per e-Mail oder Internet) und zugesagt ist.
  2. Am Anreisetag steht Ihnen die Unterkunft ab 14 Uhr zur Verfügung, am Abreisetag bitten wir Sie, die Unterkunft bis 10 Uhr freizugeben.
  3. In unserem Appartement sind selbstverständlich Handtücher, Bett- und Küchenwäsche vorhanden.
  4. Mit der Buchungsbestätigung bitten wir Sie, uns eine Anzahlung auf unser Konto zu überweisen. Beachten Sie bitte, dass eine Nichtzahlung des Anzahlungsbetrages keine Aufhebung des Gastaufnahmevertrages bewirkt und dieser daher verbindlich bleibt, uns jedoch berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung, vom Gastaufnahmevertrag zurückzutreten.
  5. Selbstverständlich bekommen Sie die von Ihnen gebuchte Unterkunft. Wir behalten es uns - aus organisatorischen Gründen - allerdings vor, Ihnen evtl. eine andere Unterkunft zu geben. Selbstverständlich innerhalb der gebuchten Kategorie oder in einer höheren Kategorie - natürlich zum angebotenen Preis.
  6. Eine Stornierung klingt ärgerlich und ist ärgerlich. Für ALLE. Schade, wenn eine Ferienwohnung frei bleibt, obwohl andere gerne gekommen wären. Andererseits: Jedem kann etwas dazwischenkommen. Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthalts aus wichtigen Gründen wie z.B. Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit Ihre finanziellen Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Storno Versicherung. Diese können Sie auf unserer Internetseite unter http://www.saentisblick.de/reiseversicherung.php online bei der ERV (Europäische Reiseversicherung - Ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe) abschließen. Unsere Bitte: Informieren Sie uns rechtzeitig. Wir versuchen tolerant zu sein.
  7. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  8. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparung beträgt 10% des Übernachtungspreises.
  9. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  10. Bis zur anderweitigen Vergabe der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 8 errechneten Betrag zu bezahlen.
  11. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Gästehaus Säntisblick
Familie Sonja und Horst Heidegger
Gschwend 73
87538 Balderschwang

fon: 08328/1055
fax: 08328/290
E-Mail


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